Besucherordnung für das Fördergerüst (Förderturm) der ehemaligen Grube Georg
Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
die Besucherordnung dient dazu, Ihnen den Aufenthalt in der Weißen Aufbereitung und auf dem Förderturm/Fördergerüst so angenehm wie möglich zu machen und ist für alle Gäste
verbindlich. Mit dem Betreten des Gebäudes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an. Der
Schutz von Personen im Bereich des Gebäudes und des Fördergerüstes steht für uns imMittelpunkt.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
Es werden nur angemeldete Personen zur Führung zugelassen.
BesucherInnen dürfen sich nicht auf dem Firmengelände frei bewegen.
Im gesamten Bereich des Förderturmes (Weiße Aufbereitung, Hängebank, Fördergerüst)
gilt generelles Rauchverbot.
Es ist alles zu unterlassen, was der Sicherheit und Ordnung im gesamten Bereich des
Förderturmes abträglich ist. Die BesucherInnen haften für alle durch ihr Verhalten
entstandene Schäden.